Aktuelles

Gesetzesänderungen im Überblick

Das Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht entwickelt sich stetig weiter. Hier finden Sie eine chronologische Übersicht der wichtigsten Änderungen seit 2023 — sachlich und mit Quellenangabe, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder eine rechtliche Beratung im Einzelfall.

12.06.2026AsylrechtEU-Asylreform (GEAS) in Deutschland umgesetzt

Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz und dem GEAS-Anpassungsfolgegesetz hat Deutschland die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht überführt. Für Neuankommende gilt seither ein Screening-Verfahren vor der eigentlichen Antragstellung, zudem wurden die Grenzverfahren neu geregelt und lösen das bisherige Flughafenverfahren ab. Auch die Anhörung im Asylverfahren sowie Regelungen zum Familienasyl wurden angepasst. Die wesentlichen Neuregelungen gelten EU-weit einheitlich seit dem 12.06.2026.

Quelle: GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz, verkündet 28.04.2026, wesentliche Regelungen in Kraft seit 12.06.2026

16.02.2026AufenthaltsrechtBinnengrenzkontrollen erneut bis September 2026 verlängert

Die seit Herbst 2023 schrittweise eingeführten Kontrollen an den deutschen Landgrenzen wurden vom Bundesinnenministerium um weitere sechs Monate verlängert, vom 16.03.2026 bis zum 15.09.2026. Es handelt sich um die vierte Verlängerung in Folge; die EU-Kommission wurde wie bei temporären Grenzkontrollen im Schengen-Raum vorgeschrieben entsprechend informiert. Für Reisende bedeutet dies weiterhin stichprobenartige Kontrollen an den betroffenen Grenzübergängen.

Quelle: Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern, Februar 2026, Verlängerung der Binnengrenzkontrollen bis 15.09.2026

31.12.2025AufenthaltsrechtChancen-Aufenthaltsrecht ausgelaufen

Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG, das langjährig geduldeten Personen für 18 Monate eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung der Bleiberechtsvoraussetzungen ermöglichte, konnte letztmalig bis zum 31.12.2025 beantragt werden. Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 104c bleiben gültig; Inhaberinnen und Inhaber können bis zum 30.06.2027 einen Wechsel auf einen längerfristigen Aufenthaltstitel nach § 25a oder § 25b AufenthG beantragen.

Quelle: § 104c AufenthG i. d. F. seit 31.12.2025 (Übergangsregelung bis 30.06.2027)

30.10.2025EinbürgerungVerkürzte Einbürgerung nach drei Jahren wieder abgeschafft

Der 2024 eingeführte § 10 Abs. 3 StAG, der bei besonderen Integrationsleistungen und Deutschkenntnissen auf C1-Niveau eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren erlaubte, wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wieder gestrichen. Für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG gilt seither einheitlich eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren. Die übrigen Voraussetzungen (u. a. gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest) bleiben unverändert.

Quelle: Sechstes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, in Kraft seit 30.10.2025

24.07.2025FamiliennachzugFamiliennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt

Der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus (nicht betroffen: anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte) wird bis einschließlich 23.07.2027 nicht gewährt. Zuvor war der Nachzug auf ein Kontingent von 1.000 Visa pro Monat begrenzt, das nach Angaben des Gesetzgebers seit Juni 2023 durchgehend ausgeschöpft war.

Quelle: Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, in Kraft seit 24.07.2025

07.12.2024IntegrationIntegrationskurse: Wiederholungsstunden und Spezialkurse eingeschränkt

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung hat das Kurssystem gestrafft. Kostenlose Wiederholungsstunden sind seither nur noch bei Alphabetisierungskursen und besonderem sprachpädagogischem Förderbedarf möglich, Fahrtkosten werden nur noch in Ausnahmefällen erstattet. Spezielle Kursformate wie Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse entfielen zum Mai 2025. Das Bundesinnenministerium begründet die Reform mit einer Beschleunigung der Integrationsverfahren.

Quelle: Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung, BGBl. I 2024 Nr. 393, in Kraft seit 07.12.2024

06.12.2024AnerkennungAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird beschleunigt

Bund und Länder haben am 06.12.2024 beschlossen, künftig regelmäßig auch englischsprachige Unterlagen in Anerkennungsverfahren zu akzeptieren. Für Gesundheitsberufe (u. a. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker) soll zudem eine direkte Kenntnisprüfung als Regelverfahren die bisher übliche Dokumentenprüfung ergänzen; das entsprechende Gesetz soll zum 01.11.2026 in Kraft treten (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates).

Quelle: Beschluss von Bund und Ländern vom 06.12.2024; Gesetz zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren in Gesundheitsberufen (geplantes Inkrafttreten 01.11.2026)

01.07.2024EinbürgerungEinbürgerungstest um Fragen zu jüdischem Leben und Antisemitismus erweitert

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung wurde der Fragenkatalog des Einbürgerungstests „Leben in Deutschland“ zum 01.07.2024 überarbeitet. Mehrere Fragen wurden ausgetauscht oder ergänzt, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf jüdischem Leben in Deutschland, dem Existenzrecht Israels und Antisemitismus. Alle seit dem 01.07.2024 erstellten Testbögen verwenden automatisch den neuen Fragenkatalog.

Quelle: Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung, BGBl. I 2024 Nr. 211, in Kraft seit 01.07.2024

27.06.2024EinbürgerungStaatsangehörigkeitsrecht modernisiert: fünf Jahre und Mehrstaatigkeit als Regelfall

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre gesenkt. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wurde aufgegeben: Eine Einbürgerung erfordert seither in der Regel nicht mehr die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Die übrigen materiellen Voraussetzungen des § 10 StAG (Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest, keine schwerwiegenden Straftaten) blieben unverändert.

Quelle: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), in Kraft seit 27.06.2024

27.06.2024EinbürgerungBekenntnis gegen Antisemitismus als ausdrückliche Einbürgerungsvoraussetzung

Mit dem Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz wurde in § 10 StAG klargestellt, dass antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Zugleich müssen sich Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber seither ausdrücklich zur historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft und zum Schutz jüdischen Lebens bekennen. Dieses Bekenntnis ist als eigenständige materielle Einbürgerungsvoraussetzung ausgestaltet.

Quelle: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), § 10 Abs. 1 StAG, in Kraft seit 27.06.2024

27.06.2024EinbürgerungOptionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern entfällt

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden und automatisch sowohl die deutsche als auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhielten, mussten sich bislang bis zum 21. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Mit dem Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz entfällt diese sogenannte Optionspflicht vollständig, da der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben wurde. Betroffene behalten dauerhaft beide Staatsangehörigkeiten.

Quelle: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), in Kraft seit 27.06.2024

27.06.2024EinbürgerungErleichterter Sprachnachweis für die Gastarbeiter-Generation

Für Personen, die zwischen 1955 und 1974 im Rahmen der Anwerbeabkommen oder als Vertragsarbeitnehmerin bzw. -arbeitnehmer der ehemaligen DDR nach Deutschland kamen, reicht seit dem Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz der mündliche Nachweis ausreichender Alltagsverständigung auf Deutsch. Ein schriftlicher B1-Nachweis ist für diesen Personenkreis nicht mehr erforderlich. Auch für Personen über 67 Jahre gelten seither Erleichterungen beim Sprachnachweis.

Quelle: Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), § 10 Abs. 4, 5 StAG, in Kraft seit 27.06.2024

01.06.2024FachkräfteeinwanderungFachkräfteeinwanderungsgesetz: Chancenkarte und abgesenkte Schwelle für die Blaue Karte EU

Die Reform der Fachkräfteeinwanderung erfolgte stufenweise: Bereits seit November 2023 gilt für die Blaue Karte EU ein abgesenktes Mindestgehalt (Stand 2024: 45.300 € brutto jährlich bzw. 50 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, in Mangelberufen niedriger). Zum 01.06.2024 wurde zusätzlich die Chancenkarte eingeführt, ein punktebasiertes Verfahren für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland für Personen mit ausländischem Berufs- oder Hochschulabschluss. Die genauen Gehaltsschwellen werden jährlich angepasst.

Quelle: Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, stufenweises Inkrafttreten ab November 2023

16.05.2024AsylrechtBezahlkarte für Asylbewerber gesetzlich verankert

Mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht wurde die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber gesetzlich im Asylbewerberleistungsgesetz verankert. Sie tritt neben die bestehenden Geld- und Sachleistungen; die Bundesländer entscheiden weiterhin selbst, ob und in welcher Form sie die Karte einführen. Auf den Aufenthaltsstatus selbst hat die Regelung keinen unmittelbaren Einfluss.

Quelle: Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, BGBl. I 2024 Nr. 152, in Kraft seit 16.05.2024

01.03.2024FachkräfteeinwanderungNeuer Weg zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: die Anerkennungspartnerschaft

Mit der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurde zum 01.03.2024 die Anerkennungspartnerschaft eingeführt. Arbeitgeber und ausländische Fachkraft vereinbaren dabei vertraglich, dass das Anerkennungsverfahren für den ausländischen Berufsabschluss erst nach der Einreise nach Deutschland durchgeführt wird. Für diese Zeit erhält die Fachkraft einen bis zu einjährigen, um bis zu zwei Jahre verlängerbaren Aufenthaltstitel.

Quelle: Fachkräfteeinwanderungsgesetz (2. Stufe), § 16d Abs. 3 AufenthG, in Kraft seit 01.03.2024

27.02.2024AufenthaltsrechtRückführungsverbesserungsgesetz: längerer Ausreisegewahrsam, vereinfachte Abschiebungen

Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wurde von 10 auf 28 Tage verlängert. Das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen zur Nachtzeit im Rahmen einer Abschiebung wurde vereinfacht, Abschiebungstermine müssen außer bei Familien mit Kindern nicht mehr angekündigt werden. Zugleich wurde ein Anspruch auf anwaltliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren zu Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam eingeführt.

Quelle: Rückführungsverbesserungsgesetz, in Kraft seit 27.02.2024

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall. Für eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Einbürgerungscheck.

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